Gewichtsgrenze und Verlagerung längerer Strecken auf die Schiene
Das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 stellt die Grundlage für die gesamte Abfallwirtschaft in Österreich dar. Das Gesetz wurde zuletzt im Oktober 2021 novelliert und enthält seither im §15, Abs. 8 eine Verpflichtung zur Verlagerung von Abfalltransporten auf die Schiene. Konkret müssen Transporte von Abfällen mit einem Gesamtgewicht von mehr als zehn Tonnen mit einer Transportstrecke auf der Straße von über
per Bahn oder durch andere Verkehrsmittel mit gleichwertigem oder geringerem Schadstoff- oder Treibhausgaspotential (z.B. Antrieb mittels Brennstoffzelle oder Elektromotor) erfolgen. Bis zum 1. Dezember 2022 ist vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie in Abstimmung mit der Wirtschaftskammer Österreich eine digitale Plattform einzurichten, die eine Abfrage von Angeboten für Abfalltransporte im Schienengüterverkehr ermöglicht.
Der Kombinierte Verkehr hat heute schon eine wichtige Rolle bei Abfalltransporten und stellt oftmals vor allem für Entsorger ohne eigenen Gleisanschluss die einzige Möglichkeit dar, die Schiene zu nutzen. CombiNet hat sich deshalb und auf Initiative von einigen Mitgliedsbetrieben sowie auch durch Aktivitäten aus anderen Projekten dieses Themas angenommen. Gemeinsam mit dem Verband der Entsorgungsbetrieb Österreichs (VOEB) soll der Informationsaustausch zwischen den im Intermodalverkehr tätigen Unternehmen und der Entsorgungsbranche intensiviert werden.
Dazu ist CombiNet bei einer Informationsveranstaltung des VOEB am 21.11.2022 in Bruck an der Mur eingeladen, den Kombinierten Verkehr und seine Möglichkeiten vorzustellen. Die Einladung zu dieser Veranstaltung finden Sie hier:
Abfalltransport auf der Schiene | 21.11.2022 | Einladung & Anmeldung
In weiterer Folge sind noch weitere gemeinsame Aktivitäten vorgesehen.