Eine Informationsveranstaltung unter dem Motto „eFTI verstehen“.
Hinter diesem etwas sperrigen Titel „EU-Verordnung 2020/1056 über elektronische Frachtbeförderungsinformationen“ verbirgt sich nichts weniger als die komplette Digitalisierung aller gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in der Güterbeförderung. Sie verpflichtet die Behörden der Mitgliedsstaaten mittelfristig dazu, gesetzlich vorgeschriebene Informationen bei der Güterbeförderung in elektronischer Form zu akzeptieren, wenn Unternehmen diese im dafür vorgesehenen Format und über zertifizierte Plattformen zur Verfügung stellen (im ersten Schritt freiwillig). Davon erfasst sind alle Transportmodi, also Straßen- und Schienengüterverkehr und damit auch der Kombinierte Verkehr, die See- und Binnenschifffahrt sowie die Luftfracht.
Experten des BMK unter der Leitung von Hrn. Franz Schwammenhöfer gaben einen sehr detaillierten Einblick in den rechtlichen Rahmen dieser Verordnung, in das dahinterliegende Datenmodell und die künftige (digitale) Kommunikation zwischen Behörden und Wirtschaftstreibenden. Ziel war es, den Teilnehmern einen ersten Eindruck in den Nutzen und auch in die Erfordernisse dieses durchaus komplexen Themas zu geben.
Digitalisierung ist heute ein weit verbreitetes Schlagwort in vielen Bereichen der Wirtschaft. Während die digitale Kommunikation zwischen Wirtschaftstreibenden heute vielfach einen Standard darstellt, wird der Kommunikation zwischen Wirtschaftstreibenden und Behörden weithin nicht die größte Bedeutung beigemessen bzw. ist man sich dessen nicht unbedingt bewusst.
An diesem Punkt setzt die seit 2020 gültige „eFTI-Richtlinie 2020/1056“ an. Die Grundidee ist, europaweit die Kommunikation von per Gesetz vorgegebenen Informationen in der gesamten Güterbeförderung auf eine einheitliche elektronische Basis zu stellen. Ab dem Jahr 2027 werden demnach alle Mitgliedsstaaten der EU verpflichtet, gesetzlich vorgeschriebene Frachtbeförderungsinformationen elektronisch zu akzeptieren, wenn diese über eine zertifizierte „eFTI-Plattform“ gem. der Richtlinie von einem Wirtschaftstreibenden bereitgestellt werden. Dabei besteht aber auch weiterhin für Wirtschaftstreibende die Möglichkeit, Informationen auch weiterhin in Papierform vorzulegen.
Die Richtlinie gilt für alle Verkehrsträger gleichermaßen, es werden aber dadurch keine zusätzlichen Informationen generiert, sondern alle nationalen und europaweiten Informationsanforderungen aus allen Verkehrsträgern zentral in einem Datenmodell standardisiert und strukturiert bereitgestellt.
Der strukturierte Austausch der Informationen zwischen Wirtschaftstreibenden und Behörden soll über sog. „eFTI-Plattformen“ erfolgen. Dies sind im Wesentlichen von unabhängigen Konformitätsbewertungsstellen zertifizierte Datenbanken von privaten Betreibern (keine Behörden), über welche einerseits vom Wirtschaftstreibenden die gesetzlich geforderten Informationen aus dem Transportablauf elektronisch über Schnittstellen bereitgestellt werden und andererseits, kontrollberechtigte Behörden Zugriff darauf für die Kontrolle bekommen können.
Hinter der gesamten Datenübermittlung zwischen den Beteiligten steht ein umfangreiches Kommunikationsmodell, um einerseits die Datensicherheit und nur den berechtigten Datenzugriff zu ermöglichen und um andererseits auch einen möglichst effizienten Betrieb und Informationsaustausch gewährleisten zu können.
Derzeit laufen sowohl national als auch international auf Behördenebene die Vorbereitungen zur Umsetzung der Richtlinie und insbesondere auch zum Abschluss der dafür noch notwendigen delegierten Rechtsakte und der notwendigen Implementierungsrichtlinien, z.B. die Fertigstellung des einheitlichen Datenmodells.
Für die Unternehmen ergibt sich derzeit noch kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Jedoch ist mittelfristig damit zu rechnen, dass sich entsprechende Plattformen etablieren werden und zumindest in Teilbereichen der elektronische Datenaustausch in Gang kommt. Jedenfalls sollte das Thema bei längerfristigen Digitalisierungsprojekten im Unternehmen mitberücksichtigt werden.
Auch für den Kombinierten Verkehr bekommt das Thema potentiell eine besondere Bedeutung, da im letzten Entwurf der EU-Kommission zur Neufassung der sog. KV-Richtlinie die Bereitstellung von Informationen über eFTI-Plattformen eine Grundlage für die Gewährung von Erleichterungen im Kombinierten Verkehr werden könnte. Die Umsetzung dieses Entwurfes ist aber derzeit noch offen.
Weitere Informationen zum Thema und die Präsentationsunterlagen können unter eFTI4EU Informationsveranstaltung | SCHIG abgerufen werden.
Wir bedanken uns auf diesem Wege beim BMK und insbesondere bei Franz Schwammenhöfer für die Einladung, bei der SCHIG für die Unterstützung bei der Umsetzung, bei den Vortragenden für Ihren Einsatz und bei den Teilnehmer:innen für ihr Kommen.
Wir freuen uns schon auf das nächste Vernetzungstreffen, Informationen dazu werden zeitgerecht bekanntgegeben.